1.Mitgliedschaftsvertrag, Kündigung, Beitragserhebung
Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst für die Dauer von 1, 12 oder 24 Monaten vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer von 1 Monat, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor jeweiligem Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss per Textform erfolgen. Kraft Station benötigt für den Vertragsabschluss die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine vollständige gültige Bankverbindung. Jahresbeiträge können im Ausnahmefall komplett bar im Voraus gezahlt werden. Monats‑oder Jahresbeiträge werden im Voraus frühestens am 1. oder 15. des Monats von dem Konto des Mitgliedes per Lastschriftverfahren abgebucht. Das einmalige Startpaket sowie die Vorabnutzung werden bei Vertragsabschluss sofort fällig.
2. Rücklastschriften, Vertragsstrafe, Gebühren, MemberCard
Im Falle einer nicht eingelösten bzw. zurück gereichten Lastschrift werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr pro stornierte Position zur Zahlung fällig. Darüber hinaus wird bei ausbleibender Beitragszahlung die MemberCard (Mitgliedschaft) umgehend gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings wird erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat Kraft Station das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn‑und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Studio ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schaden entstanden sei. Sollte das Mitglied auch dann nicht fristgerecht zahlen, behält sich Kraft Station eine Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor.
Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls der Schuldner. In Ausnahmefällen und nach freiem Ermessen von Kraft Station können Monatsbeiträge bar bezahlt werden. In diesem Fall wird je Monatsbeitrag eine Barzahlergebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
In Härtefällen (z.B. schwerwiegende Erkrankung, Schwangerschaft) kann gegen Vorlage eines Attests eine Ruhezeit beantragt werden. In dieser Zeit werden keine Monatsbeiträge fällig. Ein Training in dieser Zeit ist nicht möglich. Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich um die Anzahl der beitragsfreien Monate. Für die Einrichtung der Ruhezeit wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Dem Kunden wird eine MemberCard ausgestellt. Diese ist stets zum Training mit zu bringen. Bei Verlust der MemberCard wird für eine Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Weder die MemberCard noch die Mitgliedschaft sind übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs werden sofort die gesamten Beiträge aus der noch offen stehenden Vertragsdauer fällig (siehe auch Absatz 2) und es erfolgt eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
3. Nutzungsumfang, Haus‑ und Benutzungsordnung
Der Vertrag berechtigt den Kunden lediglich zur Nutzung der Einrichtungen und der Geräte von Kraft Station unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage eines gültigen Mitgliedausweises. Für die Benutzung der bereitgestellten Spinde ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig. Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennt der Kunde die ausgehängte Haus‑ und Benutzungsordnung von Kraft Station an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich Kraft Station das Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung bzw. der Erteilung eines Hausverbotes vor. Eine, aus solchen Umständen heraus, ausgesprochene Kündigung entbindet das Mitglied nicht zur Weiterzahlung der Mitgliedschaftsbeiträge bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit.
4. Änderungen vorbehalten
Kraft Station behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während kirchlicher Feiertage oder zur Durchführung von dringend notwendigen Reparatur‑ und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsvergütung, da solche Fälle in der Preiskalkulation bereits zugunsten des Mitglieds berücksichtigt sind.
5. Mitgliedsdaten
Kraft Station verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang und entsprechend der umseitigen vertraglichen Vereinbarung zu speichern. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person und/oder in Bezug auf Wohnort, Bankverbindung, Telefon etc. unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt das Mitglied.
6. Haftungsausschluss
Kraft Station haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter von Kraft Station Der Kunde haftet in vollen Umfang selbst. Kraft Station übernimmt nicht die Verantwortung für die Durchführung des Trainings. Evtl. Gesundheitsschäden liegen in der Verantwortung des Kunden. Auch haftet jedes Mitglied selbst für selbst verursachte Unfälle beim Umgang mit den Geräten und der Einrichtung. Die Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist seitens Kraft Station ebenfalls ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen kann eine Kameraüberwachung erfolgen.
7. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.